Schoolpark
Software & Research GmbH
Übungsfirma des ibc hetzendorf
AGB
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1. Unsere Geschäftsbedingungen
Alle Aufträge unterliegen den
angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Übungsfirma Schoolpark Software
& Research GmbH (Übungsfirma des ibc Hetzendorf).
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2. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Es gelten jeweils die gültigen
Preise und Zahlungsbedingungen der Schoolpark ÜFA. Alle Preise verstehen sich
exklusive Mehrwertsteuer, diese wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe
hinzugerechnet.
Bei Zahlungsverzug von mehr als
einem Monat hat die Übungsfirma Schoolpark Software & Research GmbH das
Recht, den Zugang des Kunden zur jeweiligen Leistung für die Zeit des Verzuges
ganz oder teilweise zu sperren.
Rechnung zahlbar innerhalb von 14
Tagen, brutto. Die Lieferung erfolgt frei Haus.
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3. Gewährleistung und Garantie
Die Übungsfirma Schoolpark
Software & Research GmbH gewährleistet, dass die Vertragssoftware und die
entsprechende Dokumentation nicht mir Mängeln behaftet sind, die entweder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen bzw. vertraglich vorausgesetzten Zweck
aufheben oder mindern.
Die Übungsfirma gewährleistet für
einen Zeitraum von einem Jahr (ab Lieferung), dass die Vertragssoftware
weitestgehend entsprechenden vertraglichen Spezifikationen arbeitet.
Die Schoolpark Software &
Research GmbH übernimmt keine Gewähr für möglicherweise auftretende
Datenverluste, auch nicht für höhere Gewalt wie z.B.: Naturereignisse, Krieg,
Terrorismus und Streik.
Ansprüche auf Garantieleistungen
und Fehlerbeseitigungen sind durch die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten
Bestimmungen beschränkt.
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4. Datenschutz
Die Übungsfirma Schoolpark
Software & Research GmbH verpflichtet sich bei der vertragsgemäßen
Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden die Grundsätze
ordnungsgemäßer Datenvereinbarung zu beachten.
Die Verpflichtungen bestehen auch
noch nach Beendigung des Vertrages fort.
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5. Rechtsstellung
Soweit nicht anders vereinbart,
gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen
Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Wien als Gerichtsstand. Für
den Verkauf an Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die vorstehenden
Bestimmungen nur insoweit, als das KSchG nicht zwingend andere Bestimmungen
vorsieht.